1.Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Übertragungen
von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
2.Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
Kostenvoranschläge können bis zu 20% überschritten werden.
3.Lieferbedingungen
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung
und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und
Leistung. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt
der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme
des Kauf-gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
zu. Der Anspruch auf Leistung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche
Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um
die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen.
4.Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt
auf Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers
wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
5.Zahlungsbedingungen
Die Leistung erfolgt per Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
6.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertragszustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der
Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber
dem Käufer hat.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentums- Vorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und
für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
eine angemessene Sicherung besteht.
7.Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden
(Nachbesserung). Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für
den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer
anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrags)
oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Für Nachbesserung gilt
folgendes
- Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung
beidem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen
zu lassen. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis
zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr
aufgrund des Kaufvertrags geleistet.
- Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene
Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 6a angezeigt
und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der
Verkäufer nicht genehmigt hat oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.Rücksendungen
Retouren wegen Falschlieferung oder im Gewährleistungsfall werden nur
dann angenommen, wenn die Rücksendung dem Verkäufer unter Angabe
der Rechnungsnummer sowie ggfls. der Fehlerbeschreibung vorab mitgeteilt
worden ist. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und ggfls. Fehlerbeschreibung
beizufügen. Falschlieferungen werden nur in unbeschädigter, ungeöffneter,
unbeschrifteter und unbeklebter Originalverpackung zurückgekommen.
Wird während der Garantiezeit Ware unberechtigt als fehler- oder
mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, berechnet der Verkäufer
für die Prüfung Eur 60,- bis Eur 100,- je nach Aufwand sowie die
Versandkosten.
9.Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht
werden ausgeschlossen.
11.Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer
im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten
per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng
vertraulich behandelt.
13.Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen unberührt.
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
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